Was ist Verhinderungspflege?
Anders als bei der ambulanten Pflege übernimmt ein Pflegedienst bei der Verhinderungspflege nur zeitweise die Betreuung der pflegebedürftigen Person, während die eigentlich pflegenden Angehörigen verhindert sind. Das kann zum Beispiel im Zeitraum eines Urlaubs, bei einer eigenen Erkrankung oder auch nur während eines wichtigen Termines der Fall sein.
Die Verhinderungspflege kann dabei stundenweise, tageweise oder wochenweise erfolgen – den genauen Rahmen stimmen Ambulanter Pflegedienst und pflegende Angehörige individuell miteinander ab.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Grundsätzlich haben alle Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Lediglich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Abgesehen vom Pflegegrad müssen noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die pflegebedürftige Person muss vor dem Zeitpunkt, zu welchem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, mindestens 6 Monate zuhause gepflegt worden sein.
2. Mindestens eine ehrenamtliche Person muss den Pflegebedürftigen regelmäßig in seinem Zuhause pflegen; meist ist das ein pflegender Angehöriger, Freund oder Nachbar.
Was gehört alles zu Verhinderungspflege?
Grundpflege
Im Rahmen der Grundpflege helfen wir dem Pflegebedürftigen in den verschiedensten Bereichen des Alltags, wie z.B. beim Essen, bei der Körperpflege oder bei der Mobilität.
Medizinische Behandlungspflege
Zur Medizinischen Behandlungspflegen gehören u.a. Aufgaben wie der Verbandswechsel, die Wundversorgung oder die Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung kümmert sich der Verhinderungspfleger z.B. um die Reinigung der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe oder Apothekengänge.
Was wird von der Pflegekasse übernommen?
Wird die Verhinderungspflege von einem Ambulanten Pflegedienst durchgeführt, übernimmt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad bis zu 1.612€ pro Jahr, welche auf 42 Tage bzw. 6 Wochen aufgeteilt werden können.
Der Ambulante Pflegedienst kann die geleistete Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Welche Vorteile hat die Ambulante Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst?
Wird der Pflegebedürftige während der Verhinderungspflege in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim untergebracht, ändert sich dadurch schlagartig sein gewohntes Umfeld und sein gewohnter Tagesablauf. Diese unnötige Belastung wird durch die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, der den Pflegebedürftigen einfach zuhause weiter versorgt, vermieden.
Auszeiten sind wichtig, vor allem auch für pflegende Angehörige, und nutzen langfristig sowohl der Pflegeperson als auch dem Pflegebedürftigen. Durch die Verhinderungspflege werden diese wichtigen Auszeiten, egal ob für mehrere Tage oder nur wenige Stunden, ermöglicht.
Bei der Verhinderungspflege durch einen Ambulanten Pflegedienst kümmert sich erfahrenes und geschultes Pflegepersonal um den Pflegebedürftigen und seine individuellen pflegerischen und medizinischen Bedürfnisse. Die pflegenden Angehörigen wissen ihr Familienmitglied gut aufgehoben in sicheren und zuverlässigen Händen.
Wie bekomme ich Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst?
Der Weg zur Beauftragung eines Ambulanten Pflegedienstes kann grundsätzlich in vier Schritte aufgeteilt werden:
Kontakt
aufnehmen
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular.
Beratung zur
Verhinderungspflege
Wir besuchen Sie zuhause und beraten Sie umfassend und individuell.
Verhinderungspflege-
Vertrag
Im Pflegevertrag halten wir alle wichtigen Details für die Verhinderungspflege fest.
Verhinderungs-
pflege
Wir freuen uns darauf, Sie mit der Verhinderungspflege zu unterstützen!
Verhinderungspflege – Häufig gestellte Fragen
Beim Thema Verhinderungspflege tauchen sowohl bei Pflegebedürftigen als auch bei ihren pflegenden Angehörigen viele Fragenzeichen auf. Deshalb haben wir hier kurz und kompakt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst.
Wir beraten Sie aber auch gerne persönlich und individuell zu allen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten rund um die Verhinderungspflege.
Um Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen die pflegenden Angehörigen den Pflegebedürftigen seit mindestens 6 Monaten in seinem Zuhause pflegen und dafür ein Pflegegeld bekommen, das der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse erhält.
Den Antrag für die Verhinderungspflege wird in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst oder einer bevollmächtigten Person gestellt. Darin müssen unter anderem Informationen wie die Anschrift des Pflegebedürftigen und seine Versicherungsnummer, der geplante Zeitraum der Verhinderungspflege und die Anschrift der Pflegekasse enthalten sein.
Die Pflegekasse übernimmt – unabhängig vom Pflegegrad – bis zu 1.612€ pro Jahr, welche auf 42 Tage bzw. 6 Wochen aufgeteilt werden können, sofern die Verhinderungspflege von einem Ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Bei der Verhinderungspflege wird die pflegebedürftige Person in ihrem gewohnten Zuhause weitergepflegt, während sie bei der Kurzzeitpflege für den entsprechenden Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist.
MediKraft Pflege betreut pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörigen im Großraum Nürnberg-Fürth. Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne!
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