Zusätzliche Betreuungsleistungen

 

Leistungen aus dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz nach dem Sozialgesetzbuch XI § 45 b

 

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen Ihre pflegenden Angehörigen unterstützen. Ihre Betreuung wird individuell auf Sie abgestimmt. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren Bedarf und schnüren ein auf Sie zugeschnittenes Versorgungs- und Betreuungspaket. Wir schauen gemeinsam, wie wir Sie entlasten können, damit Sie Ihren Alltag leichter meistern können.

Die Leistungen können über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Pro Monat kann so ein Beitrag von 125 Euro beansprucht werden. Voraussetzung ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird. Dazu zählt z. B. die Entlastung pflegender Angehöriger oder die Ergänzung der ambulanten Pflege.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Leistungen.

Gerade die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen kann oft eine große Herausforderung sein. Mit den zusätzlichen Entlastungsleistungen können pflegende Angehörige in ihrem Alltag tatkräftig unterstützt und entlastet werden.

Zu diesem Leistungsbereich gehören insbesondere regelmäßige Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, das Reinigen Ihrer Wohnung, jahreszeitliches Basteln, Singen, Spielen aber auch Museumsbesuche und Theaterbesuche.

Das Angebot zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und durch gut ausgebildete Betreuungskräfte (nach § 87b SGB XI) durchgeführt.

 

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Qualitätsprüfung 07/2021
Gesamt-Note:
sehr gut (1,4)