Pflegeberatung Nürnberg & Umgebung

Beratungseinsatz nach
§ 37 Abs. 3, SGB XI

Pflegende Angehörige können als Ausgleich Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Dabei muss jedoch mindestens zweimal im Jahr ein Pflegedienst hinzugezogen werden, um die Versorgung des Pflegebedürftigen zu sichern und zu verbessern. Diese Pflegeberatung ist in § 37 (3) SGB XI geregelt.

Durch unsere langjährige Erfahrung als Pflegedienst in Nürnberg sind wir mit den Regularien und Qualitätsanforderungen der ambulanten Pflege vertraut und damit der optimale Ansprechpartner, um Angehörige und Pflegebedürftige in ihrer jeweiligen Lebenssituation umfassend zu beraten.

Fachpersonal von Medikraft Pflege im Einsatz bei der Pflegeberatung Nürnberg

Im Rahmen der Pflegeberatung in Nürnberg bieten wir Ihnen fachliche Unterstützung und konkrete Tipps, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Dazu gehören z.B. hilfreiche Informationen zu
• Hebe- und Lagerungstechniken
• Wohnraumanpassung
• Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
• Höherstufungs-Anträgen des Pflegegrads

Darüber hinaus erläutern wir Ihnen gern, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Pflegeversicherung und Ihres Pflegegrades haben. Gerne führen wir die Pflegeberatung in Ihrem häuslichen Umfeld durch.

Diese Pflegeberatung wird bei gesetzlich Pflegeversicherten von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten vom zuständigen privaten Versicherungsunternehmen und bei Beihilfeberechtigten anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen finanziert und direkt vom Pflegedienst abgerechnet.

Zusätzliche Unterstützung & Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz XI § 45 b SGB

 

Vor allem die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen kann oft eine große Herausforderung sein. Hier können wir mit zusätzlichen Entlastungsleistungen im Großraum Nürnberg pflegende Angehörige in ihrem Alltag tatkräftig unterstützen

Die Pflegeberatung Nürnberg kann auch durch Entlastungsleistungen ergänzt werden.

Dazu gehören beispielsweise

  • regelmäßige Spaziergänge
  • gemeinsames Einkaufen
  • das Reinigen Ihrer Wohnung
  • jahreszeitliches Basteln
  • Singen und Spielen
  • Museums- und Theaterbesuche

Die Leistungen können über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Pro Monat kann so ein Beitrag von 125 € beansprucht werden.

Kontaktieren Sie uns

Unser Ambulantes Pflegedienst-Team in Nürnberg steht Ihnen bei Fragen oder Wünschen stets zur Verfügung. Teilen Sie uns einfach Ihre E-Mail Adresse mit und wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.

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Qualitätsprüfung 07/2021
Gesamt-Note:
sehr gut (1,4)